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Ein gemeinsames Konto

Sie wollen zu zweit in eine gemeinsame Zukunft? Herzlichen Glückwunsch! Wir haben für Sie einige Tipps und Informationen vorbereitet. Sind Ihre Finanzformalitäten erledigt, steht Ihren Hochzeitsfreuden nichts mehr im Wege.

Einzel- oder Gemeinschaftskonto

Wenn Sie heiraten, kommen einige Veränderungen auf Sie zu. Haben Sie bei Ihrem Aufgebot einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt? Falls ja, werden nicht nur Ihre Ausweispapiere angepasst. Sie können auch Ihre Konten entsprechend der Namensführung umstellen lassen.

Es steht Ihnen natürlich auch die Möglichkeit offen, ein gemeinsames Konto einzurichten. Hierbei gibt es die Möglichkeit, das Gemeinschaftskonto in der Form der Einzelverfügungsberechtigung („Oder-Konto") oder als Gemeinschaftsverfügungsberechtigung („Und-Konto") zu führen. Besprechen Sie mit unserem Berater, welcher Weg für Sie der geeignete ist.

Kontoänderung leicht gemacht

Zur Umschreibung Ihres Kontos benötigen Sie lediglich eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde und einen bereits geänderten Personalausweis. Auch eine neue BankCard und Kreditkarte sollten – falls vorhanden – beantragt werden. Bedenken Sie hier die Möglichkeit einer Partnerkarte, die günstiger als die Hauptkarte ist.



Haben Sie noch Fragen zur Kontoänderung? 
Ihr Kundenberater hilft Ihnen gern weiter.




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Chart des DAX-Performance-Index.
Name Zeit Kurs  
DAX 17:45 6.271,22
TecDAX 17:45 742,49
E.Stoxx 17:50 2.144,69
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