Zum Seiteninhalt
Zur Hauptavigation
Zur Navigation
Zu den Service Leistungen
Konto und Karten

Volltextsuche:

Blz: 472 616 03

Metanavigation:

Direkt-Suche nach Produkten und Services:

Produkt-Finder:
Unsere Services:

Inhalt:

Lastschriftverfahren

Über ein Lastschriftverfahren erteilen Sie einem Zahlungsempfänger das Recht, Forderungen von Ihrem Konto einzuziehen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Die Einzugsermächtigung oder den Abbuchungsauftrag.

Einzugsermächtigung

Eine Einzugsermächtigung bietet sich besonders bei der Begleichung von regelmäßigen Rechnungen mit variablen oder gleich bleibenden Beträgen an, beispielsweise bei der Telefon- oder Stromrechnung. Denn bei der Einzugsermächtigung erteilen Sie dem Zahlungsempfänger schriftlich das Recht, fällige Beträge von Ihrem Konto abzubuchen. Weist Ihr Konto allerdings nicht die erforderliche Deckung auf, ist unser Haus nicht verpflichtet, den Auftrag auszuführen. Teileinlösungen sind ebenfalls ausgeschlossen.

Widerspruchsrecht

Wird Ihr Konto unberechtigt belastet, haben Sie das Recht, innerhalb von sechs Wochen ohne Angabe von Gründen der Lastschrift zu widersprechen. Unser Haus nimmt dann eine Rückbuchung (Rücklastschrift) vor. Die Einzugsermächtigung können Sie jederzeit schriftlich gegenüber dem Zahlungsempfänger widerrufen (kündigen).

Abbuchungsauftrag

Bei einem Abbuchungsauftrag erteilen Sie Ihrem Kreditinstitut schriftlich den Auftrag, eingehende Forderungen des Zahlungsempfängers einzulösen. Dieser gibt seiner Bank die Anweisung, offene Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Bei nicht ausreichender Deckung Ihres Kontos sowie für Teileinlösungen gilt das Gleiche wie bei der Einzugsermächtigung. Der Hauptunterschied zur Einzugsermächtigung liegt darin, dass Sie einer erfolgten Abbuchung nicht widersprechen können. Eine von Ihnen veranlasste Rückbuchung ist nicht möglich. Bei unberechtigten Abbuchungen hilft bei einem uneinsichtigen Zahlungsempfänger notfalls nur noch der Rechtsweg.

Zahlungssicherheit

Einen Abbuchungsauftrag sollten Sie daher nur dann erteilen, wenn Ihnen der Zahlungsempfänger als absolut vertrauenswürdig bekannt ist. Einen Abbuchungsauftrag können Sie ebenfalls jederzeit schriftlich kündigen. Im Gegensatz zur Einzugsermächtigung müssen Sie die Kündigung jedoch gegenüber Ihrem Kreditinstitut aussprechen, und nicht gegenüber dem Zahlungsempfänger. Abbuchungsaufträge werden meist von Unternehmen bevorzugt, die Wert auf Zahlungssicherheit im Zusammenhang mit größeren Warenlieferungen legen. Zur Begleichung von kleineren Beträgen ist dieses Verfahren eher unüblich.

Haben Sie Fragen? 
Ihr Kundenberater freut sich auf ein persönliches Gespräch.
Hier finden Sie das Kontaktformular.




Service-Angebote:

Chart des DAX-Performance-Index.
Name Zeit Kurs  
DAX 17:45 6.271,22
TecDAX 17:45 742,49
E.Stoxx 17:50 2.144,69
€/USD 05:02 1,2799
Kurssuche:

Zum Seitenanfang: