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Chancen kennen und nutzen – Vorsorge mit Flexibilität

Steigende Lebenserwartung, sinkende Geburtenzahlen, längere Ausbildungszeiten und die Verringerung der Lebensarbeitszeit sind Faktoren, die die gesetzlichen Rentenkassen immer mehr belasten. Die Folge: die gesetzliche Rente sinkt, die Versorgungslücke wird größer. Nur wer frühzeitig und umfassend finanziell vorsorgt, kann den Ruhestand frei von finanziellen Sorgen genießen.

Sie haben mehrere Möglichkeiten für Ihr Alter privat vorzusorgen:

Hier gibt der Staat was dazu. Für zertifizierte Finanz-Angebote wie Rentenversicherungen, Fonds- oder Banksparpläne zahlt der Staat Zulagen und / oder Steuervorteile. Um diese zu bekommen, müssen Riester-Sparer seit 2008 vier Prozent ihres sozialversicherungpflichtigen Einkommens anlegen, maximal 2.100 Euro. Die Grundzulage beträgt 154 Euro, die Kinderzulage 185 Euro pro Kind. Der Mindesteigenbeitrag muss allerdings nicht komplett selbst erbracht werden, denn die Zulagen sind darin bereits eingerechnet. Beiträge können außerdem als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die spätere Rente ist voll zu versteuern.Mehr
Seit Januar 2002 haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, einen Teil ihres Lohn oder Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber kann sich finanziell am Aufbau der Betriebsrenten beteiligen - er muss es aber nicht tun. Attraktiv ist die betriebliche Altersversorgung trotzdem. Denn Einzahlungen selbst bei höheren Summen sind steuerfrei. Je nach persönlichem Steuersatz finanziert der Staat also einen Teil der Beiträge. Die späteren Leistungen sind dann wiederum voll steuerpflichtig. Mehr
Wenn Sie als Selbstständiger die Rürup-Rente nutzen, dann dürfen Sie Ihre Beiträge ab dem ersten Euro steuerlich absetzen. Andere Vorsorge-Aufwendungen wie Krankenversicherung oder Kapital- und Risiko-Lebensversicherung mindern nicht mehr Ihre Steuer-Ersparnis: 2009 können Sie 68 Prozent Ihrer Beiträge - bezogen auf einen jährlichen Maximalbetrag von 20.000 Euro -steuerlich absetzen. Bis zum Jahre 2025 steigt Ihre zusätzliche Sonderausgaben-Abzugsmöglichkeit schrittweise auf 20.000 Euro.Mehr
Private Rentenversicherungen sind durch das Alterseinkünftegesetz ebenfalls betroffen, und zwar positiv. Denn neu geregelt werden bei lebenslangen Renten auch die so genannten Ertragsanteile. Mit diesen Sätzen ermittelt der Fiskus pauschal, wie viel von einer Rente lediglich die Rückzahlung eigenen Geldes ist - und wie viel Kapitalertrag.

Bislang betrug der Ertragsanteil für eine Privatrente mit Beginn ab dem 65. Lebensjahr 27 Prozent. So viel von seiner Rente muss der Kunde versteuern. Die Sätze sinken als Folge des Alterseinkünftegesetzes. Bei einem 65jährigen Rentenempfänger sind nur noch 18 Prozent der Rente zu versteuern. Davon profitieren auch Kunden, die ihren Vertrag bereits vor 2005 abgeschlossen haben. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Beiträge zu dieser Rente aus versteuertem Einkommen bezahlt und nicht gefördert wurden.




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