Hier gibt der Staat was dazu. Für zertifizierte Finanz-Angebote wie Rentenversicherungen, Fonds- oder Banksparpläne zahlt der Staat Zulagen und / oder Steuervorteile. Um diese zu bekommen, müssen Riester-Sparer seit 2008 vier Prozent ihres sozialversicherungpflichtigen Einkommens anlegen, maximal 2.100 Euro. Die Grundzulage beträgt 154 Euro, die Kinderzulage 185 Euro pro Kind. Der Mindesteigenbeitrag muss allerdings nicht komplett selbst erbracht werden, denn die Zulagen sind darin bereits eingerechnet. Beiträge können außerdem als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die spätere Rente ist voll zu versteuern.
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